Blutzucker-(Plasmaglukose-)Bestimmung
Ab 16. Dezember 2024 nicht mehr aus Homocystein-Röhrchen
Blutzuckerbestimmungen sind ab dem 16.12.2024 aus technischen Gründen NICHT mehr aus Homocystein-Röhrchen möglich. Den Einsendern der GANZIMMUN stehen Fluorid-Citrat-Röhrchen zur Verfügung, die eine ausreichende Glukose-Stabilisierung vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Analyse der Blutprobe im Labor garantiert.
Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Diabetesgesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) enthalten diese Röhrchen neben einem Gerinnungshemmer ein Fluorid-Citrat-Gemisch, das den Abbau der Glukose (= Glykolyse) durch die Blutzellen im Röhrchen SOFORT nach Blutentnahme hemmt.
Gemäß der am 30. Mai 2023 veröffentlichten neusten Version der RiliBÄK (Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen) ist zu beachten, dass nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren für alle Blutzuckerbestimmungen keine Serumproben mehr versendet werden dürfen.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Laborinformation „Fluorid-Citrat-Röhrchen für die Blutzuckerbestimmung“ (IFB0067).